Aktuelle Verordnung zum Besuchsrecht

26. November 2020

Unsere Besuchsregeln (Stand: 26. November 2020)

Sehr geehrte Angehörige,

derzeit darf aufgrund der Corona-Pandemie jeder Bewohner einen, maximal zwei Besucher aus einem Hausstand empfangen. Zum Schutz ihrer Angehörigen müssen Besucher eine FFP2-Maske tragen!

Folgende Besuchsregeln gelten außerdem weiterhin:

  • Das Betreten der Einrichtung ist nur mit Mund- und Nasenschutz (FFP2-Maske) gestattet
  • Die Händedesinfektion ist beim Betreten und Verlassen der Einrichtung zwingend notwendig
  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss stets gewahrt werden
  • Ihren Besuch müssen Sie in den ausliegenden Mappen im Wohnbereich dokumentieren
  • Besuche sind nur in den Besucherräumen oder im Bewohnerzimmer gestattet
  • Halten Sie Abstand zu anderen Bewohnern

Bitte beachten Sie:

  • Für Besuche auf dem Wohnbereich St. Marien oder dem Wohnbereich St. Katharina betreten Sie das Haus durch den Haupteingang.
  • Für Besuche auf dem Wohnbereich St. Nikolaus und dem Wohnbereich St. Richard benutzen Sie den Eingang der Kurzzeitpflege.

Das Außengelände ist ebenfalls wieder geöffnet und steht ihnen zu Verfügung.

 

Diese Maßnahmen sichern unseren Bewohnern die derzeit größtmögliche Normalität. Wir bitten Sie daher, die Besuchsregeln diszipliniert zu beachten. Unbeabsichtigte oder absichtliche Missachtung der Hygieneregeln werden wir zum Schutze unserer Bewohner offen ansprechen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!



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