Alle Pflegebedürftigen haben einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Auch Versicherte des Pflegegrades 1 können von den Leistungen profitieren. Sie erhalten Unterstützung und Hilfen im häuslichen Umfeld in Form von Begleitung, Beschäftigung oder Beaufsichtigung.
Hierzu zählen beispielsweise:
Der Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Entlastungsbetrag verfällt nicht. Gelder, die nicht in Anspruch genommen wurden, werden auf die Folgemonate übertragen und können bis ins nächste Kalenderhalbjahr mitgenommen werden.