Entlastungsleistungen

Alle Pflegebedürftigen haben einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Auch Versicherte des Pflegegrades 1 können von den Leistungen profitieren. Sie erhalten Unterstützung und Hilfen im häuslichen Umfeld in Form von Begleitung, Beschäftigung oder Beaufsichtigung.

Hierzu zählen beispielsweise:

  • Rückerstattung von Kosten der Tagespflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege
  • Unterstützung von Aktivitäten, die der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen (vorlesen, spazieren gehen, zum Friseur begleiten,...)
  • Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags (Tagesstrukturierung, Beschäftigung, Haushalt)
  • Anwesenheit einer Betreuungsperson um emotionale Sicherheit zu geben

Der Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Entlastungsbetrag verfällt nicht. Gelder, die nicht in Anspruch genommen wurden, werden auf die Folgemonate übertragen und können bis ins nächste Kalenderhalbjahr mitgenommen werden.

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